Eintritts- und Nutzungsbedingungen – Halloween Horror House
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Mit dem Kauf eines Tickets und Betreten vom Halloween Horror House (im folgenden als HHH bezeichnet) akzeptierst du diese Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich.
2. Eintritt & Öffnungszeiten
- Die Eintrittskarte berechtigt während der offiziellen Öffnungszeiten zum Betreten des Geländes.
- Nach Verlassen des Geländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Bei vorzeitiger Schließung aufgrund besonderer Umstände besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Altersregelung
- Kinder von 1–13 Jahren dürfen HHH nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre) besuchen.
- Besucher ab 14 Jahren können HHH ohne Begleitung besuchen.
- Begleitpersonen haften für die Sicherheit und das Verhalten der Kinder.
4. Verbote & Sicherheit
- Keine Waffen, gefährlichen Gegenstände oder Nachbildungen.
- Kein Zutritt bei Alkohol-, Drogen- oder starkem Medikamenteneinfluss.
- Hunde und andere Tiere sind nicht erlaubt.
- Im Maze gilt: kein Rauchen, Trinken, Essen oder Rennen.
- Taschenkontrollen können durchgeführt werden. Größere Gegenstände sollten besser zu Hause gelassen werden.
5. Verhalten & Hausrecht
- Scare-Actors dürfen nicht berührt werden. Jede absichtliche Berührung, Gewalt, Aggression oder Beleidigung führt zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung.
- Das Personal kann Besucher verweisen, die Anweisungen nicht folgen oder andere belästigen.
- Besucher haften für vorsätzlich verursachte Schäden; Begleitpersonen für Kinder.
6. Gesundheitshinweis
- HHH enthält laute Geräusche, Dunkelheit, Schreckmomente und Stroboskoplicht.
- Besucher mit Herz-/Kreislauferkrankungen, Epilepsie, Angststörungen oder Schwangere sollten besondere Vorsicht walten lassen.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
7. Foto- und Videoaufnahmen
- Mit dem Ticketkauf erklärst du dich einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von dir für Werbezwecke von HHH und der Location genutzt werden können.
- Fotografieren ist privat erlaubt (ohne Blitz), solange Scare-Actors nicht gestört werden.
- Für Minderjährige gilt: Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
8. Kostüme & Masken
- Vollmasken, die Identifizierbarkeit verhindern, sind nicht erlaubt.
- Waffenattrappen sind verboten.
9. Haftung
- Besuch erfolgt auf eigene Gefahr. HHH übernimmt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Verlust von Gegenständen.
- Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt unberührt.
10. Recht & Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Halloween Horror House GbR.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.