AGB
Sicherheitshinweise für das Halloween Horror House*
Warnung
In unseren Mazes werden Effekte wie intensive und laute Geräusche, Blitzlichter, Pyrotechnik, Co2 - Kanonen, plötzliche Aktionen, extrem geringe Sichtverhältnisse und enge Gänge verwendet. Insgesamt kann sich die Umgebung sowohl physisch als auch psychisch belastend auf dich auswirken.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wie Asthma, Herzproblemen, Krämpfen, Epilepsie, Atemwegserkrankungen oder psychischen Erkrankungen sollten unsere Mazes nicht betreten.
Zudem sollten auch schwangere Menschen und Klaustrophobiker die Mazes meiden.
Physische Einschränkungen in der Bewegungsmotorik oder das Nutzen von Gehilfen, machen das Betreten der Mazes ebenfalls nicht möglich.
Die Halloween Horror House GbR und die Rockfabrik Übach-Palenberg behalten sich das Recht vor, nicht jedem Gast Zutritt zur Veranstaltung zu gewähren.
Der Eintritt wird dir verwehrt, wenn du unter Drogeneinfluss oder starkem Alkoholeinfluss stehst.
Zudem solltest du unsere Mazes nicht betreten, wenn du starke Medikamente zu dir genommen hast.
Innerhalb der Mazes ist das Rauchen, Trinken, Essen und Rennen verboten.
Sowohl unsere Darsteller*innen, als auch die Dekorationen dürfen nicht angefasst werden.
Fotos und Videos sind erlaubt, jedoch ohne Blitzlicht. Zudem sollten das Filmen und Fotografieren nicht den Durchlauf, unsere Darsteller*innen, oder andere Gäste stören.
Gegenstände die zerbrechlich sind oder verloren gehen können, solltest du besser im Auto oder Zuhause lassen. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände übernehmen die Halloween Horror House GbR und die Rockfabrik Übach-Palenberg keine Haftung.
Wir begrüßen verkleidete Gäste auf unserem Event. Jedoch sind nur einfache Kostüme und einfaches Make-up gestattet. Halbmasken, Vollmasken oder sehr aufwendiges Make-up sind nicht gestattet, da es unter anderem zu eingeschränkter Sicht führen kann, aber auch die Verwechslungsgefahr mit unseren Darsteller*innen besteht.
Ein respektvoller Umgang ist uns wichtig. Hinter unseren Darsteller*innen stecken Menschen.
Sollten Gäste sich unangebracht oder respektlos gegenüber unserem Team oder anderen Gästen verhalten, werden wir unser Hausrecht durchsetzen und die Personen vom Gelände verweisen.
Mutwillige Sachbeschädigung, Diebstahl, Belästigungen oder andere strafrechtliche Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Du wirst nicht eingelassen oder aufgefordert die Attraktion zu verlassen, wenn Du dich nicht an diese Regeln hältst.
Wenn Du wegen einem Fehlverhalten aus der Attraktion verwiesen wirst, hast du keinen Anspruch auf Erstattungen des Ticketpreises! Betreten auf eigene Gefahr!